Gesetzliche Vorgaben
Geben Sie Ihre Reststoffe in die richtigen Hände.
Als Entsorgungsfachbetrieb führen wir Abfälle nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben der qualifizierten Verwertung zu.
Unsere Sortier-, Recycling- und Aufbereitungsanlagen sind selbstverständlich nach BImSchG genehmigt. Zu Ihrem Vorteil – und zur Schonung der Natur.
Zugelassene Abfallarten
Den unten stehenden Listen können Sie entnehmen, welche Abfallarten unsere Anlagen annehmen.
Fragen Sie uns bei unklaren Stoffen / Sorten nach den Annahmebedingungen.
Darüber hinaus bieten wir Ihnen die aktuelle Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV), EAK 2002, sowie die gültigen Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen.
Schildern Sie uns Ihre Aufgabenstellung – wir finden gemeinsam mit Ihnen eine adäquate Lösung.
Darüber hinaus bieten wir Ihnen die aktuelle Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV), EAK 2002, sowie die gültigen Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen.
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